Sie halten den Heil- und Kostenplan in der Hand – und stolpern über Begriffe wie „Mehrkostenvereinbarung“, „außervertragliche Leistung“ oder „Eigenanteil“. Was zahlt die Krankenkasse wirklich? Was ist kürzbar? Und was ist medizinisch sinnvoll, was reiner Komfort? Dieser Beitrag schafft Klarheit – ohne juristisches Kauderwelsch, ohne Marketing-Versprechen.
Was sind außervertragliche Leistungen in der Kieferorthopädie?
Außervertragliche Leistungen – auch als Mehrleistungen, Zusatzleistungen oder schlicht Privatleistungen bezeichnet – sind alle Behandlungsbestandteile, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehen. Sie werden vom Patienten oder den Eltern selbst getragen und in einer schriftlichen Mehrkostenvereinbarung festgehalten.
Rechtsgrundlage ist § 29 SGB V; die wählbaren Mehr- und Zusatzleistungen sind im Katalog der Anlage B zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) geregelt. Vor Behandlungsbeginn wird in einer Mehrkostenvereinbarung schriftlich festgehalten, welche Leistungen privat berechnet werden und in welcher Höhe. Wer im Heil- und Kostenplan keinen klar getrennten Privatanteil sieht, sollte nachfragen – und im Zweifelsfall eine zweite Meinung einholen.
Wichtig zur Einordnung: Außervertragliche Leistungen sind nicht per se unnötig oder überteuert. Viele dieser Posten sind medizinisch sinnvoll, ästhetisch hochwertiger oder schonender als die Kassenversion – sie sind nur eben nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
Inhaltsverzeichnis
Über die Autorin
Dr. Julia Steinmaier
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Inhaberin von JUST KFO in Köln, gefragte Referentin und Autorin, die regelmäßig in Fachpublikationen und Medien auftritt.
Wie funktioniert die Kassenleistung in der Kieferorthopädie?
Bevor wir über Mehrleistungen sprechen, lohnt ein Blick auf das, was die GKV-Regelversorgung überhaupt abdeckt. Drei Aspekte sind entscheidend: die KIG-Einstufung, der Festzuschuss und die Sonderregelung für Erwachsene.
KIG-Einstufung: nur Stufe 3 bis 5 ist Kassenleistung
Die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) klassifiziert Zahn- und Kieferfehlstellungen in fünf Schweregrade – von KIG 1 (geringe Ausprägung) bis KIG 5 (extrem stark ausgeprägt). Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlung nur bei KIG 3, 4 oder 5. Bei KIG 1 und 2 handelt es sich aus Sicht der Kasse um eine kosmetische Korrektur – die Kosten tragen die Eltern komplett selbst.
Die Einstufung erfolgt durch die Kieferorthopädin anhand standardisierter Befundkriterien. Sie ist verbindlich und kann nicht „verhandelt“ werden.
Festzuschuss-Prinzip: erst vorstrecken, dann erstatten
Bei einem anerkannten Befund (KIG 3–5) zahlt die Kasse den Festzuschuss in zwei Schritten: 80 Prozent der Kosten werden über die Behandlungsdauer direkt übernommen. Die restlichen 20 Prozent tragen die Eltern in Vorleistung und erhalten sie nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet. Wird die Behandlung abgebrochen, entfällt die Erstattung des Eigenanteils.
Wichtig: Der Festzuschuss bezieht sich ausschließlich auf die Regelversorgung mit fester Zahnspange aus Metall. Alles darüber hinaus – und das ist der Kern dieses Beitrags – ist privat zu zahlen.
Erwachsene: grundsätzlich Selbstzahler
Erwachsene ab 18 Jahren sind in der Kieferorthopädie grundsätzlich Selbstzahler. Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung nur in Ausnahmefällen: bei schweren Kieferanomalien, die einen kombinierten kieferchirurgischen Eingriff erfordern.
Für alle anderen Erwachsenen – etwa die berufstätige Patientin mit Wunsch nach unsichtbarer Zahnkorrektur per Invisalign-Behandlung – sind die kompletten Behandlungskosten außervertraglich. Das gilt auch dann, wenn medizinisch ein klarer Behandlungsbedarf besteht.
Die sieben häufigsten außervertraglichen Leistungen im Überblick
Welche Mehrleistungen Ihnen angeboten werden, hängt vom Befund, den individuellen Möglichkeiten und der Praxis ab. Die folgenden Positionen tauchen am häufigsten im Heil- und Kostenplan auf:
1. Aligner-Therapie (z. B. Invisalign)
Durchsichtige, herausnehmbare Kunststoffschienen statt fester Brackets. Bei Kindern und Jugendlichen mit KIG 3–5 erstattet die Kasse den Anteil, den eine Regelversorgung mit fester Spange gekostet hätte – die Differenz tragen die Eltern. Bei Erwachsenen vollständig privat. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in unserem Beitrag zu den Invisalign-Kosten.
2. Keramik- oder Saphir-Brackets
Ästhetische Alternativen zu Metallbrackets bei festsitzender Behandlung. Sie sind weniger sichtbar, aber etwas zerbrechlicher und teurer im Material. Kassenanteil entspricht den Metallbrackets – den Aufpreis zahlen Sie privat.
3. Selbstligierende Brackets
Metallbrackets, die den Drahtbogen mittels Kläppchenverschluss anstelle eines Gummibandes festhalten. Sie sorgen für eine bessere Mundhygienefähigkeit und kürzere Zeit am Behandlungsstuhl. Kassenanteil entspricht den Metallbrackets – den Aufpreis zahlen Sie privat.
4. Bracket-Versiegelung gegen Demineralisation
Eine dünne Schutzschicht rund um die Brackets, die Karies und weiße Flecken (sog. Whitespots) während der Behandlung vorbeugt. Medizinisch sinnvoll bei Patienten mit mittlerem bis hohem Kariesrisiko – aus Kassensicht aber Komfortleistung.
5. 3D-Diagnostik und Intraoralscan
Statt klassischer Abdruckmasse wird der Kiefer mit einem Intraoralscanner digital erfasst. Präziser, komfortabler, schneller – und Grundlage für digitale Behandlungsplanung und Aligner-Fertigung. Die Kasse erstattet teilweise nur den klassischen Abdruck.
6. Mini-Pins (Miniimplantate, engl. TAD)
Kleine, vorübergehend gesetzte Schrauben im Kieferknochen, die als Verankerung für besonders präzise Zahnbewegungen dienen. Temporary Anchorage Devices, kurz TAD, machen Behandlungen möglich, die früher chirurgische Eingriffe erfordert hätten. In komplexen Fällen medizinisch indiziert.
7. Premium-Retainer
Nach der aktiven Behandlung folgt die Retention – die Stabilisierung des Behandlungsergebnisses. Die Kasse zahlt einen einfachen herausnehmbaren Retainer. Festsitzende Lingual-Retainer, individuell gefräste Schienen oder mehrlagige Retainer-Sets sind außervertraglich.
Die Mehrkostenvereinbarung: was Sie unterschreiben – und worauf Sie achten müssen
Die Mehrkostenvereinbarung ist kein lästiges Formular, sondern Ihre rechtliche Absicherung. Sie listet jede außervertragliche Position einzeln auf, mit Beschreibung und Preis. Sie muss vor Behandlungsbeginn schriftlich vorliegen – eine mündliche Zusage genügt nicht.
Prüfen Sie vor Unterschrift drei Punkte:
- Klare Trennung: Kassen- und Privatanteil müssen im HKP getrennt ausgewiesen sein. Pauschalsummen ohne Aufschlüsselung sind ein Warnsignal.
- Einzelpositionen statt Pakete: Jede Mehrleistung sollte mit eigener Bezeichnung und eigenem Preis auftauchen. So können Sie einzelne Posten ablehnen.
- Aufklärung über Alternativen: Die Praxis muss erklären, welche Kassenversion es zur jeweiligen Privatleistung gäbe – und worin der Unterschied liegt.
Werden Sie misstrauisch, wenn Mehrleistungen erst während der laufenden Behandlung dazukommen oder „Premium-Pakete“ ohne Einzelpreise angeboten werden. Eine seriöse Praxis klärt vorab auf – und räumt Zeit für Ihre Entscheidung ein.
Wer zahlt was? Drei typische Beispiele aus dem Praxisalltag
Um die abstrakte Logik greifbar zu machen, hier drei anonymisierte Beispiele – alle aus dem Erfahrungsschatz unserer Fachpraxis:
Beispiel 1: Kind mit KIG 3, klassische Behandlung
Mia, 12 Jahre, deutlich vorstehende Schneidezähne, Befund KIG 3. Die Eltern entscheiden sich für die feste Metall-Spange als Regelversorgung. Kassenanteil: 80 % während der Behandlung, 20 % Erstattung nach Abschluss. Außervertraglich: nur die Bracket-Versiegelung als Schutz vor Whitespots – eine bewusste Entscheidung der Eltern, kein Pflichtposten.
Beispiel 2: Jugendliche mit Aligner-Wunsch
Lina, 15 Jahre, KIG 4, möchte unbedingt Invisalign statt Metall-Brackets – sie trägt die Spange während des Schulalltags. Kassenanteil: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei einer Alignerbehandlung nichts. Außervertraglich: Die Behandlung wird als komplette Privatleistung berechnet.
Beispiel 3: Erwachsene mit Invisalign-Behandlung
Anna, 32 Jahre, leichter Engstand der unteren Front, beruflich viel im Kundenkontakt. Kein Anspruch auf Kassenleistung. Kassenanteil: null. Außervertraglich: die komplette Aligner-Therapie inklusive Intraoralscan, digitaler Behandlungsplanung und festsitzendem Lingual-Retainer zur Stabilisierung.
Private Zahnzusatzversicherung: lohnt sich das?
Eine private Zahnzusatzversicherung kann einen Teil der außervertraglichen Kosten abfedern – aber nur unter zwei Bedingungen: Sie wurde abgeschlossen, bevor ein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf festgestellt wurde. Und sie deckt explizit KFO-Leistungen ab.
Versicherer prüfen vor Abschluss den Gesundheitszustand. Ein bereits dokumentierter KIG-Befund führt fast immer zum Ausschluss kieferorthopädischer Leistungen. Für Eltern bedeutet das: Wer eine Zusatzversicherung für das eigene Kind plant, sollte sie möglichst früh abschließen – idealerweise im Vorschulalter, bevor erste Befunde vorliegen.
Auch für Erwachsene gilt: Eine Zusatzversicherung nach festgestelltem Behandlungsbedarf bringt in den meisten Fällen nichts mehr. Anders sieht es aus bei langfristiger Vorsorge – etwa wenn perspektivisch eine spätere Korrektur in Betracht gezogen wird.
So gehen wir bei JUST KFO mit Mehrleistungen um
In unserer Fachpraxis in Köln-Rodenkirchen folgt jeder Heil- und Kostenplan demselben Prinzip: Transparenz vor Komfort. Sie erhalten den HKP schriftlich vor Behandlungsbeginn, mit klar getrenntem Kassen- und Privatanteil, jeder einzelnen Position mit Beschreibung und Preis.
Weil 99,9 % unserer Apparaturen im eigenen Meisterlabor entstehen, können wir Material- und Logistik-Aufschläge minimal halten – etwas, das in Outsourcing-Strukturen kaum gelingt. Sie zahlen für die Leistung, nicht für Zwischenhändler.
Klarheit vor der ersten Unterschrift
In unserer Erstberatung erklären wir Ihren Befund, die KIG-Einstufung und alle Behandlungsoptionen mit ihren jeweiligen Kostenanteilen. Sie verlassen die Praxis mit einem schriftlichen Heil- und Kostenplan in der Hand – und der Zeit, ihn in Ruhe zu prüfen. Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin.
Häufige Fragen zu außervertraglichen Leistungen
Was sind außervertragliche Leistungen in der Kieferorthopädie?
Außervertragliche Leistungen sind alle Behandlungsbestandteile, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehen. Dazu zählen ästhetisch hochwertige Materialien wie durchsichtige Aligner, Keramikbrackets oder Lingualtechnik, aber auch erweiterte Diagnostik wie der Intraoralscan und Komfortleistungen wie Bracket-Versiegelung. Sie werden in einer schriftlichen Mehrkostenvereinbarung festgehalten.
Welche kieferorthopädischen Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Regelversorgung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, sofern eine kieferorthopädische Indikationsgruppe 3, 4 oder 5 (KIG 3–5) vorliegt. Bei Erwachsenen werden nur schwere Kieferanomalien übernommen, die einen kombinierten kieferchirurgischen Eingriff erfordern.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Zahnspange?
Bei einer reinen Kassenleistung tragen die Eltern in Vorleistung 20 Prozent der Behandlungskosten. Diese werden nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse erstattet. Hinzu kommen die selbst gewählten außervertraglichen Leistungen – deren Umfang bestimmt den tatsächlichen Eigenanteil.
Was ist eine Mehrkostenvereinbarung?
Die Mehrkostenvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Patient und Kieferorthopädin, der alle außervertraglichen Leistungen mit Einzelpreisen auflistet. Sie muss vor Behandlungsbeginn unterschrieben werden und ist verpflichtend, sobald Mehrleistungen erbracht werden.
Ist Invisalign eine Kassenleistung?
Nein. Aligner-Therapien wie Invisalign sind grundsätzlich außervertragliche Leistungen und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
Lohnt sich eine private Zahnzusatzversicherung für die Kieferorthopädie?
Eine private Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen, sofern sie abgeschlossen wird, bevor ein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf festgestellt ist. Versicherer prüfen den Gesundheitszustand und schließen in der Regel bestehende Befunde aus. Sinnvoll ist der Abschluss daher möglichst früh im Kindesalter.
Welche außervertraglichen Leistungen sind medizinisch sinnvoll?
Welche Mehrleistungen medizinisch sinnvoll sind, hängt vom individuellen Befund und den persönlichen Ansprüchen ab. Häufig empfohlene Optionen sind die Bracket-Versiegelung als Schutz vor Demineralisation, der Intraoralscan für präzise Diagnostik ohne Abdruckmasse sowie ästhetische Brackets bei ausgeprägtem Ästhetik-Anspruch.
Wie erkenne ich eine seriöse Kostenaufklärung in der Kieferorthopädie?
Eine seriöse Praxis trennt im HKP klar zwischen Kassen- und Privatanteil, übergibt die Mehrkostenvereinbarung schriftlich vor Behandlungsbeginn und erklärt jede Position einzeln. Überraschungs-Posten während der Behandlung oder pauschale Premium-Pakete ohne Aufschlüsselung sind Warnsignale.
Fachlich geprüft von Dr. med. dent. Julia Steinmaier, Fachzahnärztin für Kieferorthopädie · Zuletzt geprüft am 21.06.2026