„Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“, „Master of Science Kieferorthopädie“, „Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ – auf Praxisschildern klingen diese Titel zum Verwechseln ähnlich. Tatsächlich stehen dahinter sehr unterschiedliche Qualifikationswege: vom mehrjährigen Vollzeit-Weiterbildungsgang mit Prüfung vor der Zahnärztekammer bis zur reinen Selbsteinschätzung ohne jede Prüfung. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie man Kieferorthopädin oder Kieferorthopäde wird, was die einzelnen Titel bedeuten und woran Sie eine kieferorthopädische Fachpraxis erkennen.
Schnellüberblick: „Kieferorthopäde“ bzw. „Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ ist eine geschützte Gebietsbezeichnung. Sie setzt ein abgeschlossenes Zahnmedizinstudium plus eine mehrjährige, hauptberufliche Weiterbildung mit Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer voraus. „M. Sc. Kieferorthopädie“ und „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ sind dagegen Zusatzqualifikationen bzw. Selbstauskünfte – keine Fachzahnarzt-Titel.
Wie wird man Kieferorthopädin oder Kieferorthopäde?
Der Weg zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist in Deutschland klar geregelt – durch die Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern, in drei Stufen:
- Zahnmedizinstudium: fünf Jahre Universitätsstudium mit Staatsexamen und Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt.
- Fachzahnarzt-Weiterbildung: eine anschließende, mindestens dreijährige Weiterbildung – hauptberuflich, in Vollzeit und nur an zugelassenen Weiterbildungsstätten, also in kieferorthopädischen Fachpraxen mit Weiterbildungsermächtigung und an Universitätskliniken. In dieser Zeit dreht sich alles um Kieferorthopädie – von der Diagnostik bis zur Behandlung komplexer Fehlstellungen. In Nordrhein etwa darf die Zeit in einer Fachpraxis höchstens zwei der drei Jahre ausmachen; mindestens ein Jahr entfällt damit auf eine Universitätsklinik (Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein, § 8). Die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer (Fassung 2024) sieht zusätzlich ein allgemeinzahnärztliches Jahr vor.
- Fachzahnarztprüfung: Erst nach bestandener Prüfung vor der Zahnärztekammer darf die geschützte Gebietsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ – kurz: Kieferorthopäde bzw. Kieferorthopädin – geführt werden.
So sah der Weg bei Dr. Julia Steinmaier aus
Unsere Praxisinhaberin hat nach dem Zahnmedizinstudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ihre Weiterbildung zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie in der Praxis Dr. Schupp in Köln und an der Universitätsklinik Freiburg unter Univ.-Prof. Dr. B. A. Jung absolviert und 2021 die Anerkennung als Fachzahnärztin für Kieferorthopädie durch die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg erhalten. Schon während der Weiterbildung hat sie Fallberichte veröffentlicht, etwa 2020 zur Einstellung eines palatinal verlagerten Eckzahns mit Alignern in der Fachzeitschrift „Informationen aus Orthodontie & Kieferorthopädie“.
Kieferorthopäde, M. Sc. oder Tätigkeitsschwerpunkt – was bedeuten die Titel?
Alle drei Bezeichnungen sagen aus, dass sich die Behandlerin oder der Behandler mit Kieferorthopädie beschäftigt – der Umfang der nachgewiesenen Qualifikation unterscheidet sich jedoch deutlich.
Fachzahnarzt bzw. Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Mindestens drei Jahre hauptberufliche Vollzeit-Weiterbildung an zugelassenen Weiterbildungsstätten, definierte Ausbildungsinhalte, Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer. Nur diese Qualifikation berechtigt zur Bezeichnung „Kieferorthopäde“ oder „Kieferorthopädin“.
Master of Science (M. Sc.) Kieferorthopädie
Der Master of Science (M. Sc.) Kieferorthopädie ist ein postgradualer Studiengang für approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, der theoretische und praktische Kenntnisse in der Kieferorthopädie vermittelt. Er stellt jedoch keine Fachzahnarztausbildung dar und ist dieser weder rechtlich noch hinsichtlich Umfang und Ausbildungsstruktur gleichgestellt. Während der M. Sc. berufsbegleitend absolviert wird, umfasst die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie eine mehrjährige, hauptberufliche klinische Ausbildung mit umfassender praktischer Tätigkeit, festgelegten Weiterbildungsinhalten und einer abschließenden Prüfung vor der Zahnärztekammer. Der M. Sc. kann eine fachliche Zusatzqualifikation sein, ersetzt jedoch nicht die anerkannte fachzahnärztliche Weiterbildung.
Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie
Hier handelt es sich um eine Selbstauskunft: Die Zahnärztin oder der Zahnarzt gibt an, sich diesem Bereich besonders zu widmen. Eine vorgeschriebene Ausbildung oder Prüfung ist dafür nicht erforderlich. Über das persönliche Engagement sagt das nichts aus. Einen formal geprüften Qualifikationsnachweis gibt es hinter dieser Bezeichnung aber nicht.
| Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Kieferorthopädie | M. Sc. Kieferorthopädie | Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie | |
|---|---|---|---|
| Form | mindestens drei Jahre hauptberufliche Vollzeit-Weiterbildung an zugelassenen Weiterbildungsstätten | postgradualer Studiengang, berufsbegleitend | Selbstauskunft, keine vorgeschriebene Ausbildung |
| Prüfung vor der Zahnärztekammer | ja | nein | nein |
| berechtigt zur Bezeichnung „Kieferorthopäde“ / „Kieferorthopädin“ | ja | nein | nein |
Warum ist der Unterschied für Sie relevant?
Kieferorthopädische Behandlungen sind langfristige, biologisch anspruchsvolle Eingriffe: Zähne werden über Monate bis Jahre durch den Knochen bewegt, Kiefergelenke, Wachstum und Funktion müssen mitgedacht werden. Planungsfehler zeigen sich oft erst spät – und sind dann aufwendig zu korrigieren. Eine brasilianische Vergleichsstudie mit je 30 Behandlungsfällen fand bei Fachzahnärzten für Kieferorthopädie bessere Behandlungsergebnisse als bei Allgemeinzahnärzten ohne kieferorthopädische Weiterbildung (Marques et al., 2012). Wichtiger als das Praxisschild ist deshalb die Frage: Wer plant und verantwortet Ihre Behandlung – und mit welcher Ausbildung?
So prüfen Sie die Qualifikation: Achten Sie auf die exakte Bezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ – nicht nur auf das Wort „Kieferorthopädie“ im Praxisnamen – und fragen Sie ruhig direkt nach; eine Fachpraxis antwortet gern und transparent. Ein gutes Zusatzsignal: wissenschaftliche Aktivitäten wie Fachpublikationen oder Vortragstätigkeit.
Diese Fragen können Sie in jeder Praxis stellen:
- Wer plant meine Behandlung, und welche Ausbildung hat diese Person?
- Wer sieht mich oder mein Kind bei den Kontrollterminen?
- Welche Unterlagen (Scan, Fotos, Röntgen, Funktionsanalyse) werden vor der Planung erstellt?
- Welche anderen Behandlungswege gibt es, und was spricht jeweils dafür?
- Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse, welche trage ich selbst, und wie geht es nach der Behandlung weiter (Retainer)?
Womit befasst sich ein Kieferorthopäde konkret?
Kieferorthopädie ist deutlich mehr als „gerade Zähne“. Zum Fachgebiet gehören:
- Diagnostik: Analyse von Zahn- und Kieferfehlstellungen, Wachstumsbeurteilung, digitale 3D-Diagnostik und Funktionsanalyse.
- Zahn- und Kieferkorrekturen: mit festen und losen Zahnspangen sowie nahezu unsichtbaren Alignern – bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie bei Erwachsenen.
- Funktionsstörungen: craniomandibuläre Dysfunktion (CMD), Zähneknirschen und Kiefergelenkbeschwerden.
- Schnittstellen zur Medizin: etwa Unterkiefer-Protrusionsschienen bei Schnarchen und leichter bis mittelgradiger Schlafapnoe – in Abstimmung mit Schlafmedizin und HNO.
- Retention: die langfristige Stabilisierung des Behandlungsergebnisses mit Retainern.
Ästhetik ist dabei ein willkommener Nebeneffekt – im Vordergrund steht die medizinische Frage: Beeinträchtigt die Fehlstellung Funktion, Zahngesundheit oder Atmung? Maßstab sind fachliche Kriterien, wie sie auch die Leitlinie der DGKFO beschreibt.
Wann sollten Sie zum Kieferorthopäden?
Bei Kindern ist eine erste kieferorthopädische Kontrolle im Grundschulalter sinnvoll – auch wenn (noch) keine Behandlung ansteht. Viele Fehlentwicklungen lassen sich in dieser Wachstumsphase mit einfachen Mitteln steuern, bevor sie sich verfestigen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Ab wann zum Kieferorthopäden: der optimale Behandlungsbeginn bei Kindern.
Für Erwachsene gilt: Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Alter möglich, solange Zähne und Zahnhalteapparat gesund sind – heute auch mit unauffälligen Lösungen wie durchsichtigen Alignern.
Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung beim Kieferorthopäden?
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren richtet sich die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), die den Schweregrad einer Fehlstellung in fünf Stufen einteilen. Ab KIG-Stufe 3 zahlt die gesetzliche Krankenkasse 80 Prozent der Kosten direkt; den Eigenanteil von 20 Prozent erstattet sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück.
Bei Erwachsenen zahlt die gesetzliche Kasse nur in Ausnahmefällen: bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlung erfordern. Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen erstatten je nach Tarif einen Teil der Kosten. Welche Leistungen über den Kassenstandard hinausgehen, erklären wir im Beitrag Außervertragliche Leistungen in der Kieferorthopädie.
Aligner gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Retainer sind in der Regel eine Privatleistung. Bei Kindern und Jugendlichen mit Kassenbehandlung kann die gesetzliche Krankenkasse die Retention bis zu zwei Jahre nach der aktiven Behandlung übernehmen. Ein festsitzender Retainer an den unteren Frontzähnen kann bei ausgeprägtem Engstand (KIG E3/E4) ebenfalls Kassenleistung sein. Ob gesetzlich oder privat versichert: Diagnostik, Beratung und Betreuung sind bei uns für alle Patientinnen und Patienten gleich. Kosten, die Sie selbst tragen, können Sie auf Wunsch in Raten bis zu 18 Monate zinsfrei direkt über unsere Praxis zahlen; bei Beihilfe-Unterlagen unterstützen wir Sie.
Fachzahnärztinnen für Kieferorthopädie bei JUST KFO in Köln
Bei JUST KFO in Köln-Rodenkirchen behandeln Sie ausschließlich Fachzahnärztinnen für Kieferorthopädie. Derzeit sind es drei Fachzahnärztinnen. Dr. Julia Steinmaier ist seit Juni 2026 von der Zahnärztekammer Nordrhein zur Weiterbildung auf dem Gebiet Kieferorthopädie ermächtigt. Die Behandlungsplanung – bei Alignern jede einzelne Zahnbewegung – machen unsere Kieferorthopädinnen selbst. Unsere Praxisinhaberin Dr. Julia Steinmaier ist zudem als Referentin und Autorin tätig und hat gemeinsam mit Hochschulexpertinnen und -experten wissenschaftlich publiziert – eine Auswahl finden Sie in unserem Bereich Fachpublikationen.
Ob erste Kontrolle bei Ihrem Kind, Aligner-Behandlung im Erwachsenenalter oder Abklärung von Kiefergelenkbeschwerden: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie medizinisch fundiert und transparent. Vereinbaren Sie gern einen Termin – wir freuen uns auf Sie.
Quellen:
- Zahnärztekammer Nordrhein: Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein vom 17. Mai 2003, § 8 (Kieferorthopädie). Verfügbar unter: https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/ueber-die-zaek/rechtliche-grundlagen/Weiterbildungsordnung_ZAEK-NR.pdf
- Bundeszahnärztekammer: Muster-Weiterbildungsordnung, Beschluss der Bundesversammlung vom 16. November 2024, Anlage 2 (Fachgebiet Kieferorthopädie). Verfügbar unter: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/mwbo.pdf
- Verbraucherzentrale (2025): Eigenanteil, Kassenleistung und Zusatzkosten beim Kieferorthopäden. Verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerztinnen-und-kliniken/eigenanteil-kassenleistung-und-zusatzkosten-beim-kieferorthopaeden-12836
- Marques, L. S., Freitas Junior, N., Pereira, L. J., & Ramos-Jorge, M. L. (2012). Quality of orthodontic treatment performed by orthodontists and general dentists. The Angle Orthodontist, 82(1), 102–106. https://doi.org/10.2319/061311-389.1
- Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) & Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK): S2k-Leitlinie Ideale Zeitpunkte und Maßnahmen der kieferorthopädischen Diagnostik. AWMF-Registernr. 083-050, Version 1.1 (Juni 2025, gültig bis 01.06.2030). register.awmf.org
- Proffit, W. R., Fields, H. W., Larson, B., & Sarver, D. M. (2018). Contemporary Orthodontics (6th ed.). Elsevier.
Häufig gestellte Fragen zum Kieferorthopäden
Ist „Kieferorthopäde“ eine geschützte Berufsbezeichnung?
Ja. „Kieferorthopäde“ bzw. „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ ist eine geschützte Gebietsbezeichnung nach den Weiterbildungsordnungen der Zahnärztekammern. Sie darf nur führen, wer nach dem Zahnmedizinstudium eine mehrjährige hauptberufliche Weiterbildung absolviert und die Fachzahnarztprüfung bestanden hat.
Was ist der Unterschied zwischen Zahnarzt und Kieferorthopäde?
Jede Kieferorthopädin ist auch Zahnärztin – aber nicht umgekehrt. Der Zahnarzt behandelt das gesamte Spektrum der Zahnheilkunde, etwa Karies, Wurzelbehandlungen oder Zahnersatz. Der Kieferorthopäde hat sich nach dem Studium in einer mindestens dreijährigen Vollzeit-Weiterbildung auf die Diagnostik und Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert.
Darf auch mein Zahnarzt eine Zahnspange machen?
Ja. Jede approbierte Zahnärztin und jeder approbierte Zahnarzt darf kieferorthopädisch behandeln, mit Kassenzulassung auch als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Titel „Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ zeigt, dass jemand die mehrjährige Weiterbildung abgeschlossen und die Prüfung vor der Zahnärztekammer bestanden hat. Welche Ausbildung Ihre Behandlerin oder Ihr Behandler hat, klären Sie am einfachsten mit den Fragen aus dem Abschnitt „Warum ist der Unterschied für Sie relevant?“.
Brauche ich eine Überweisung, um zum Kieferorthopäden zu gehen?
Nein. In Deutschland gilt die freie Arztwahl – Sie können direkt einen Termin in einer kieferorthopädischen Fachpraxis vereinbaren. Häufig überweisen Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Patienten aber auch gezielt, wenn ihnen eine Fehlstellung auffällt.
Was kostet der erste Termin beim Kieferorthopäden?
Das hängt von Versicherung und Umfang der Untersuchung ab. Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen ist die kieferorthopädische Untersuchung Teil der vertragszahnärztlichen Versorgung; bei Erwachsenen und bei weiterführender Diagnostik können private Leistungen anfallen. Wir informieren Sie vor jeder Untersuchung transparent über mögliche Kosten.
Dr. Julia Steinmaier
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie. Inhaberin von JUST KFO in Köln, gefragte Referentin und Autorin, die regelmäßig in Fachpublikationen und Medien auftritt.
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Fachlich geprüft von Dr. med. dent. Julia Steinmaier, Fachzahnärztin für Kieferorthopädie · Zuletzt geprüft am 17.07.2026
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