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Kosten beim Kieferorthopäden in Köln: Zahnspange, Kasse und Ratenzahlung

Was eine Behandlung kostet, hängt vom Befund ab – und davon, wer zahlt. Hier finden Sie Richtwerte, die Regeln der Krankenkassen und unsere zinsfreie Ratenzahlung im Überblick.

Kieferorthopäde Köln – JUST KFO: persönliche Beratung einer Familie zu Behandlung und Kosten
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Auf einen Blick

Ob gesetzlich oder privat versichert: Diagnostik, Beratung und Betreuung sind bei uns für alle Patientinnen und Patienten gleich. Die Kosten erhalten Sie vor Behandlungsbeginn schriftlich – nicht erst mit der Rechnung.

Kinder mit KIG 3–5: Kassenleistung, Eigenanteil 20 % wird nach Abschluss erstattetErwachsene: in der Regel PrivatleistungAligner: meist ca. 2.500–8.500 €Feste Zahnspange privat: meist ca. 3.000–8.000 €Ratenzahlung: bis zu 18 Monate zinsfrei
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Eigenes Meisterlabor99,9 % aller Apparaturen aus eigener Fertigung
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Was eine kieferorthopädische Behandlung kostet, hängt vom Befund ab und davon, wer zahlt. Bei Kindern und Jugendlichen mit ausgeprägter Fehlstellung (KIG 3 bis 5) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Regelversorgung. Als Privatleistung liegen Aligner meist bei ca. 2.500 bis 8.500 Euro, eine feste Zahnspange bei ca. 3.000 bis 8.000 Euro – den genauen Betrag erhalten Sie vor Behandlungsbeginn schriftlich.

Was kostet eine Zahnspange beim Kieferorthopäden?

Eine belastbare Zahl nennen wir erst nach der Untersuchung – vorher wäre sie geraten. Die folgenden Spannen zeigen die Größenordnung:

BehandlungÜbliche KostenKasse & Hinweise
Aligner / Invisalignmeist ca. 2.500–8.500 €je nach Umfang der Korrektur; Privatleistung
Feste Zahnspangeprivat meist ca. 3.000–8.000 €bei KIG 3–5 Kassenleistung (Eigenanteil 20 % wird nach Abschluss erstattet)
Lose Zahnspangeklären wir in der Beratungab KIG 3 Kassenleistung
Knirscher- bzw. Aufbissschienebei entsprechendem Befund Kassenleistung
DMD-Aufbissschiene nach digitaler Vermessungca. 1.500–3.000 €Privatleistung
Schnarchschieneca. 1.000–2.200 €Kassenleistung bei ärztlich gesicherter obstruktiver Schlafapnoe, wenn die Überdrucktherapie (CPAP) nicht eingesetzt werden kann
Retainerherausnehmbar ca. 250–400 €, festsitzend ca. 400–600 €keine Kassenleistung; Zahnzusatzversicherung je nach Tarif

Wovon die Summe abhängt:

  • Art und Ausprägung der Zahn- oder Kieferfehlstellung
  • die Apparatur, die zum Befund passt
  • die voraussichtliche Behandlungsdauer
  • gewählte Zusatzleistungen, etwa zahnfarbene Brackets

Die Angaben sind unverbindliche Orientierungswerte; die tatsächlichen Kosten ergeben sich nach Untersuchung und Behandlungsplanung aus dem Heil- und Kostenplan.

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Zahnspange?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nicht nach Wunsch, sondern nach Befund. Maßgeblich sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen – kurz KIG – mit fünf Stufen:

  • KIG 1 und 2 – leichte Abweichungen: Die Behandlung ist möglich, aber eine Privatleistung.
  • KIG 3 bis 5 – ausgeprägte bis schwere Fehlstellungen: Die Kasse übernimmt die Regelversorgung.

Bei KIG 3 bis 5 zahlt die gesetzliche Krankenkasse 80 Prozent der Kosten direkt; den Eigenanteil von 20 Prozent erstattet sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Die Einstufung nehmen wir bei der Erstuntersuchung vor und halten sie im Behandlungsplan fest, den die Kasse vor Behandlungsbeginn genehmigt.

Wichtig: Die Kassenleistung gilt nur, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Mehr dazu auf unserer Seite zur Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche.

Was auch Kassenpatienten privat zahlen

Zahnfarbene Brackets, bestimmte Drahtsysteme oder Aligner gehen über die Regelversorgung hinaus. Solche Positionen weisen wir im Behandlungsplan getrennt aus, damit Sie sehen, was Kassenleistung ist und was nicht – Sie entscheiden, ob Sie das möchten. Welche Posten das typischerweise sind, erklärt unser Beitrag zu außervertraglichen Leistungen.

Und bei Erwachsenen?

Wer als Erwachsener behandelt wird, zahlt die Behandlung in aller Regel selbst. Die Ausnahme betrifft schwere Kieferfehlstellungen, die nur kombiniert kieferorthopädisch und kieferchirurgisch zu lösen sind – dort beteiligt sich die Kasse. Mehr auf unserer Seite zur Kieferorthopädie für Erwachsene.

Private Versicherung, Zusatzversicherung und Beihilfe

Privat versicherte Patientinnen und Patienten reichen den Behandlungsplan vor Beginn bei ihrer Versicherung ein – wir stellen die Unterlagen dafür zusammen. Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen erstatten je nach Tarif teilweise oder vollständig; ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich vor Behandlungsbeginn.

Eine Zahnzusatzversicherung greift nur, wenn sie abgeschlossen wurde, bevor ein Befund erhoben wurde – im laufenden Fall ist es dafür zu spät.

Gut zu wissen: Lehnt die private Versicherung eine Behandlung ab, haben Sie Anspruch auf Einsicht in das Gutachten, auf das sie sich stützt. Mehr dazu im Beitrag zur Einsicht in Versicherungsgutachten.

Beihilfe

Beihilfeberechtigte legen den Behandlungsplan vor Behandlungsbeginn auch ihrer Beihilfestelle vor. Wir bereiten die Unterlagen dafür vor und unterstützen Sie dabei aktiv. Unter welchen Umständen eine Beihilfe auch bei Erwachsenen in Betracht kommen kann, zeigt ein Gerichtsurteil zur Beihilfe bei Erwachsenen.

Zinsfreie Ratenzahlung: bis zu 18 Monate

Eine kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich über viele Monate – die Kosten müssen Sie deshalb nicht auf einmal tragen. Bei uns zahlen Sie in Raten, bis zu 18 Monate zinsfrei.

  • Die Ratenzahlung vereinbaren Sie direkt mit unserer Praxis.
  • Laufzeit und Höhe der Raten legen wir gemeinsam fest, bevor die Behandlung beginnt.
  • Welche Aufteilung zu Ihrer Behandlung passt, besprechen wir im Beratungsgespräch.

Kann man die Kosten von der Steuer absetzen?

Unter Umständen ja: Selbst getragene Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung lassen sich als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen – das gilt auch, wenn Eltern die Behandlung ihres Kindes bezahlen.

Zu beachten: Das Finanzamt berücksichtigt nur den Teil, der über der sogenannten zumutbaren Belastung liegt – je nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder zwischen 1 und 7 Prozent der Einkünfte. Bewahren Sie die Rechnungen auf. Rein ästhetische Behandlungen ohne medizinischen Grund werden in der Regel nicht anerkannt. Wie viel sich in Ihrem Fall auswirkt, kann Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater einschätzen.

Wann erfahren Sie, was Ihre Behandlung kostet?

  1. Untersuchung: Wir sehen uns Zähne, Kiefer und Biss an – oft mit dem 3D-Scan statt Abdruck.
  2. Planung: Wir erstellen den Behandlungsplan und ordnen ein, ob die Kasse beteiligt ist.
  3. Kostenplan: Sie erhalten die Kosten schriftlich – Kassen- und Privatanteil getrennt ausgewiesen.
  4. Entscheidung: Sie reichen den Plan bei Ihrer Versicherung ein und entscheiden in Ruhe. Erst danach beginnt die Behandlung.

Mehr zu einzelnen Kostenfragen

Kosten und Kasse – Ihre Beratung bei JUST KFO in Köln

Wir beantworten Ihre Fragen zu Kosten und Erstattung gern, bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden. Sie erhalten einen schriftlichen Kostenplan, wir stellen die Unterlagen für Ihre Versicherung und Ihre Beihilfestelle zusammen und besprechen mit Ihnen die Ratenzahlung. Während Ihres Termins parken Sie kostenfrei in unserem Innenhof. Vereinbaren Sie gern einen Termin – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

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Häufig gestellte Fragen zu Kosten und Kasse

Was kostet eine Zahnspange beim Kieferorthopäden in Köln?

Als Privatleistung liegt eine feste Zahnspange meist bei ca. 3.000 bis 8.000 Euro, eine Aligner-Behandlung bei ca. 2.500 bis 8.500 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen mit KIG 3 bis 5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Regelversorgung. Den genauen Betrag erhalten Sie nach der Untersuchung schriftlich.

Zahlt die Krankenkasse die Zahnspange für mein Kind?

Ja, wenn die Fehlstellung als KIG 3, 4 oder 5 eingestuft wird und die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Die Kasse zahlt 80 Prozent direkt; den Eigenanteil von 20 Prozent erstattet sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Bei KIG 1 und 2 ist die Behandlung eine Privatleistung.

Zahlt die Krankenkasse die Zahnspange bei Erwachsenen?

In aller Regel nicht. Die Ausnahme sind schwere Kieferfehlstellungen, die nur kombiniert kieferorthopädisch und kieferchirurgisch zu lösen sind. Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen erstatten je nach Tarif.

Kann ich die Behandlung in Raten bezahlen?

Ja. Bei uns ist eine Ratenzahlung bis zu 18 Monate zinsfrei möglich – direkt über die Praxis. Laufzeit und Raten legen wir vor Behandlungsbeginn gemeinsam fest.

Kann ich die Kosten für die Zahnspange von der Steuer absetzen?

Unter Umständen ja. Selbst getragene Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung lassen sich als außergewöhnliche Belastung geltend machen; berücksichtigt wird aber nur der Teil über der zumutbaren Belastung. Die Einzelheiten klärt am besten Ihre Steuerberatung.

Wann weiß ich, was meine Behandlung kostet?

Nach der Untersuchung und Planung. Sie erhalten die Kosten vorab schriftlich, Kassen- und Privatanteil getrennt ausgewiesen, und entscheiden danach in Ruhe.

Quellen zu Kosten und Kostenübernahme

Quellen:

  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 29 – Kieferorthopädische Behandlung. gesetze-im-internet.de
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Kieferorthopädische Behandlung – Richtlinien und KIG-Einstufung. g-ba.de
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Ablauf der kieferorthopädischen Behandlung. kzbv.de
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2020): Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe. g-ba.de
  • Einkommensteuergesetz (EStG), § 33 – Außergewöhnliche Belastungen. gesetze-im-internet.de
  • Bayerische Landeszahnärztekammer: Zahnbehandlung und Steuern. zahn.de