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Gewährung von Beihilfe für eine Invisalign­behandlung

Gewährung von Beihilfe für eine Invisalignbehandlung

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: Die grundsätzliche Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung ist im vorliegenden Krankheitsfall unbestritten und unter Berücksichtigung der neuen Rechtssprechung kann auch die Invisaligntechnik dabei zur Anwendung kommen.

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