Gewährung von Beihilfe für eine Invisalignbehandlung
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: Die grundsätzliche Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung ist im vorliegenden Krankheitsfall unbestritten und unter Berücksichtigung der neuen Rechtssprechung kann auch die Invisaligntechnik dabei zur Anwendung kommen.